Juden in Schleswig Holstein

Aus den archivalischen Quellen geht hervor, dass, abgesehen von vereinzelten Nachrichten aus dem 14. Jahrhundert, jüdische Ansiedlungen und Gemeinden erst Ende des 16. und Anfang des 17. Jahrhunderts entstanden sind. So gestattete die damals dänische Obrigkeit 1584 die Niederlassung aschkenasischer (deutscher) Juden in Altona und Ottensen. 1630 wanderten dann sephardische (portugiesische) Juden zu, die in Altona und Glückstadt dem dänischen König als erfahrene Kaufleute willkommen waren.

Die politischen und verwaltungsmässigen Verhältnisse zur damaligen Zeit im Gebiet des heutigen Schleswig-Holstein waren generell sehr kompliziert und somit auch für die Geschichte der Juden von grosser Bedeutung. Das Königreich Dänemark, Frankreich unter Napoleon, Preussen sowie die relative Eigenständigkeit der Freien und Hansestadt Lübeck bestimmten in jeweils unterschiedlicher Weise über die Rechte und sozialen Bedingungen der jüdischen Bewohner.
In Schleswig-Holstein unterlagen die Juden, wie in anderen Regionen Deutschlands, vielerlei Beschränkungen, sei es bei der Wahl ihrer Wohnorte, sei es in der Ausübung bestimmter Berufe. Handel und Gewerbe waren ihnen zwar gestattet, jedoch bedeutete der Ausschluss aus den Zünften eine erhebliche Behinderung in ihren Aktivitäten.

So siedelten sich 1656 mehrere jüdische Familien aus Polen und Russland, die vor Verfolgungen durch die Kosaken in der Ukraine geflohen waren im dänischen Moisling vor den Toren Lübecks an. Trotz vielfacher Schwierigkeiten entstand daraus im Laufe der Jahre eine ansehnliche Gemeinde, die in Moisling sowohl eine Synagoge als auch einen eigenen Begräbnisplatz errichten konnte.

Erst Mitte des 18. Jahrhunderts änderte sich allmählich die Stellung der Juden. Einerseits führte die Aufklärung zu einer neuen Einstellung der christlichen Bevölkerung zu den jüdischen Mitbewohnern, andererseits bemühten diese sich auch um Reformen und Öffnung nach aussen. In der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde schliesslich nach mancherlei Rückschlägen die volle Gleichstellung der Juden vollzogen.

Nachdem in der Weimarer Republik auch verfassungsmässig die Gleichberechtigung der Juden verankert worden war, brachte ab 1933 der Nationalsozialismus erneut Bedrohungen, Misshandlungen und Verfolgungen der jüdischen Bürger. Die unmenschliche Vorgehensweise der Nazis gegen die Juden, Vertreibung, Deportation und Ermordung, führte schliesslich zum vollständigem Untergang der jüdischen Gemeinden.