Juden im Saarland

Synagoge Saarbrücken
Die neue Synagoge in Saarbrücken Foto: wikipedia Creative Commons CC0 1.0 Public Domain

 

Das Saarland gehört als Bundesland seit 1957 zur Bundesrepublik Deutschland. 1920 war es aus bis dahin bayerischen und preußischen Gebieten gebildet worden, damals als Saargebiet bezeichnet. Als Folge des Ersten Weltkrieges durchlief die Region ein wechselvolles Schicksal. Es unterstand zeitweise politisch und wirtschaftlich französischer Oberhoheit. Nach dem Zweiten Weltkrieg war vorübergehend ein eigenständiger Staat Saarland entstanden, bis zur Rückkehr 1957 zu Deutschland aufgrund einer Volksabstimmung.

Ein erster schriftlicher Beleg für die Niederlassung eines Juden stammt aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, jedoch ist davon auszugehen, dass schon im Mittelalter Juden im Gebiet des heutigen Saarlands wohnten und vermutlich Opfer der Pestpogrome wurden.

Im 18. Jahrhundert wurde in der Grafschaft Nassau-Saarbrücken eine Judenordnung erlassen. Der regierende Fürst hatte die dauerhafte Ansiedlung von Schutzjuden erlaubt, sie mussten eine Gebühr entrichten und erhielten dafür bestimmte Rechte zugesichert, wie z. B. Erwerb von Grund und Boden, Ausübung  von Handel, eigene Gottesdienste und Friedhöfe.

Die Niederlassungsfreiheit von Juden  blieb allerdings nicht lange bestehen. Die Saarbrücker Kaufmannschaft opponierte gegen die judenfreundliche Politik des Fürsten und zahlte eine beträchtliche Summe an die fürstliche Kasse, was zur Folge hatte, dass alle Juden aus dem fürstlichen Herrschaftsbereich wieder ausgewiesen wurden.
Erst durch die französische Besetzung der Saarbrücker Herrschaft durften sich Juden wieder ansiedeln. Im Jahr 1808 lebten 58 Juden in Saarbrücken, im Jahr 1830 etwa 90. Bis zum Jahr 1848 fiel die Zahl der jüdischen Einwohner auf 34. Diese Zahlenentwicklung stand im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsrecht für Juden, das wiederum mit der Vergabe einer Handelserlaubnis in Verbindung stand. hatte im Jahr 1808 gesetzmäßig die Handelstätigkeit von Juden von einer Patentvergabe abhängig gemacht. Auch nach dem Übergang Saarbrückens an Preußen blieb diese Verordnung in Kraft. Jeder handeltreibende Jude musste dieses Patent in jedem Jahr neu erwerben. Im Jahr 1817 lehnte der Saarbrücker Stadtrat das Gesuch eines Juden um Niederlassung als Handelsmann ab, da es vor Ort bereits mehr handeltreibende Juden, als es zumutbar wäre, gäbe. So kam es, dass zahlreiche Söhne der in Saarbrücken ansässigen Juden nach Frankreich oder ins Rheinland abwanderten.
Im Mai 1843 richteten 181 Saarbrücker Bürger eine Sammelpetition an den Rheinischen Provinziallandtag zur staatsbürgerlichen Gleichstellung der Juden. In dem Schreiben argumentierte man, dass seit dem nassauischen Ansiedlungsverbot des 18. Jahrhunderts ein grundlegender Zeitenwandel vonstattengegangen sei . Das Rechtsgefühl verbiete es, Menschen mit gleichen Fähigkeiten und Ansprüchen halb ehr- und rechtlos leben zu lassen.  Der Landtagsabgeordnete Ludwig Heinrich Röchling   setzte sich beim 7. Provinziallandtag in Düsseldorf mit liberalen Politikern anderer rheinischer Städte für die Emanzipation der Juden ein. So stimmten am 16. Juli 1843 54 gegen 19 Abgeordnete für die Vorbereitung der völligen Gleichstellung der Juden. Im Jahr 1845 wurde schließlich die neue Gemeindeordnung für die Rheinprovinz verabschiedet
Im Jahr 1860 zählte die jüdische Gemeinde 18 Familien, im Jahr 1877 gab es 60 Familien, im Jahr 1890 waren es 90 jüdische Familien. Der ganze Kreis zählte 550 Juden. Vor dem Ersten Weltkrieg wohnten im Stadtkreis Saarbrücken 250 jüdische Familien mit 1250 Menschen und im Landkreis 25 Familien mit 100 Menschen.
Ihren Gottesdienst hielten die Juden in einem Betsaal ab. Während der 50 Jahre vor der   Machtergreifung Hitlers im Jahre 1933 hatte sich die Gemeinde aus bescheidenen Anfängen zu einer Institution entwickelt, der mit über 2000 Mitgliedern am Ende der 1920er Jahre mehr als die Hälfte aller saarländischen Juden angehörten.  
Äußerliches Zeichen der errungenen Position stellte die in den Jahren 1888-1890 nach den Plänen des Saarbrücker Architekten Friedrich Mertz im maurischen Stil erbaute Synagoge im Stadtteil St. Johann dar. Zur Synagogengemeinde Saar gehörten 26 jüdische Gemeinden im Saarland.

Nachdem das jüdische Sakralgebäude den nationalsozialistischen Zerstörungen im Jahr 1938 zum Opfer gefallen und 1939 abgerissen worden war, gab es Bestrebungen der saarländischen  und der französischen  der 1946 neu gegründeten Synagogengemeinde Saar eine neue Synagoge zur Verfügung zu stellen

Versammlungen und Gottesdienste wurden im stark kriegszerstörten Saarbrücken in der unmittelbaren Nachkriegszeit in provisorischen Räumen abgehalten. Im August 1947 legte der Saarbrücker Architekt Heinrich Sievers  einen ersten Entwurf für den Neubau einer Synagoge vor. ]Zwischen 1948 und 1951 konnte am Beethovenplatz in der Lortzingstraße eine neue Synagoge mit 248 Plätzen erbaut werden.

 

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