Geschichte der Juden in der Seerepublik

 

Über den Zeitpunkt der frühesten Niederlassung von Juden im Stadtstaat Venedig existieren zahlreiche unterschiedliche Aussagen und Vermutungen. Zwar gab es bereits ab dem  5. und 6. Jahrhundert Juden in Venedig, die jedoch in der Regel nur als Händler, aber nicht als Einwohner geduldet wurden. Jüdische Händler deutscher Herkunft mussten wie die übrigen deutschen Kaufleute im Fondaco dei Tedeschi wohnen, italienische Juden wohnten auf dem Festland.
Im Jahre 1290 erscheinen Bestimmungen über Steuerangelegenheiten für Juden, 1366 wird jüdischen Geldverleihern der Aufenthalt in der Stadt erlaubt, jedoch ist damit das definitive Wohnrecht für Juden nicht endgültig verbunden.
Erst die erstmalige Festsetzung einer „condotta“ um 1382, einer Art Judenverordnung, lässt die dauerhafte Ansiedlung von Juden als Geldverleiher und Pfandhändler mit einiger Sicherheit annehmen. Unter condotta verstand man Abkommen der Stadtregierung mit den Juden, in denen ihr Aufenthaltsrecht auf der einen Seite und ihre Pflichten und finanziellen Abgaben auf der anderen festgeschrieben waren. Sie hatten stets begrenzte Laufzeiten und mussten immer wieder verlängert bzw neu ausgehandelt werden. Dabei kam es sowohl zu vorübergehenden Ausweisungen aller Juden aus dem Stadtgebiet – sie wohnten dann vorübergehend auf dem angrenzenden Festland – als auch zu Niederlassungspflicht. Letzteres bedeutete, dass Juden wegen ihrer Bedeutung als Geldgeber und Stützen des Seehandels dringend benötigt wurden und nur mit Sondergenehmigung wegziehen durften.
Bis zum Ende der Republik im Jahre 1797 wohnten die Juden Venedigs getrennt von der übrigen Bevölkerung (Ghetto), genossen aber damit gleichzeitig den Schutz durch die Republik. Sie wurden zwar wie überall im christlichen Europa hart besteuert, man gewährte ihnen aber in Venedig auch Schutz vor der Inquisition und den auch in der Lagunenstadt immer wieder vorkommenden Repressalien. Übergriffe von Christen gegen Juden wurden bestraft.

Im Laufe der Zeit hatten sich in Venedig Juden aus unterschiedlichen Herkunftsgebieten niedergelassen. Sie hatten durchaus unterschiedliche Gepflogenheiten und teilweise auch Sprachen. Diese Gruppen bezeichneten sich als „Nationen“. So gab es die überwiegend aus Deutschland stammenden Juden (Aschkenasen), genannt „Natione Tedesca“. Aus dem östlichen Mittelmeerraum zugezogene Händler, überwiegend sephardischer Herkunft, wurden als „Natione Levantina“ bezeichnet. In der sog. „Natione Ponentina“ waren Juden aus Spanien und Portugal, die oft als reiche Kaufleute gekommen waren, zusammengefasst. Zu ihnen gehörten auch die sog. „Conversos“, zwangsweise christlich getaufte Juden aus Portugal. Die Gesamtheit dieser jüdischen Gruppen wurde als „università“ bezeichnet und genoss im Innenverhältnis relativ große Autonomie.

Gegen Ende des 17. Jahrhunderts erkannte die Stadtregierung die Parnassim, d.h. die Gemeindevorsteher als Verhandlungspartner an. Die Parnassim wurden von einer repräsentativen Versammlung der università gewählt. Die Vollversammlung befasste sich mit Fragen der Hygiene, des koscheren Schlachtens sowie mit sozialen Fragen. Hauptthema war das Problem der Steuer. Die Republik erhob nämlich  weder Kopf- noch Umsatzsteuer, sondern verlangte von der jüdischen Gemeinschaft jeweils einen festen Betrag, der von dem wechselnden Bedarf und dem Schuldenstand der Stadt abhing. Sache der Università war es, den Gesamtbetrag aufzubringen und die Lasten für die Betroffenen zu verteilen. Die interne Gerichtsbarkeit wurde von Rabbinern ausgeübt.

 

 

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